Ummeldung: Eigentümerwechsel
Hier können Sie uns den Eigentümerwechsel Ihrer Immobilie anzeigen. Damit können wir die Endabrechnung zum Übergabezeitpunkt vornehmen sowie die neuen Kundendaten- und Zahlungsdaten zukünftig berücksichtigen.
Der Eigentümerwechsel kann durch den neuen oder alten Eigentümer oder eine bevollmächtigte Person (z.B. Verwalter) erfolgen.
Objektadresse
Zählerstände zum oben genannten Zeitpunkt
Für die Bearbeitung sind einige Dokumente und Unterlagen erforderlich. Bitte laden Sie diese zunächst hoch.
Übergabeprotokoll
Laden Sie hier bitte Ihr Übergabeprotokoll der Zähelrablesung hoch.
Sie können eine einzelne Datei hochladen.
Bitte prüfen Sie die nachfolgende Zusammenfassung Ihrer Angaben
Kundennummer
Datum des Eigentümerwechsels
Invalid date
Mitteilung durch
Nutzung
Private Nutzung
Bisheriger Eigentümer
Neuer Eigentümer
Personenzahl im Haushalt
Zählerstände
Ablesedatum
Invalid date
| Zählernummer | Art | Zählerstand |
|---|
Hinweise/Mitteilung
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Mitteilungs- bzw. anzeigepflichtig ist der gebührenpflichtige Anschlussnehmer. Bei Eigentümerwechsel haften alter und neuer Grundstückseigentümer gemeinsam. Mehrere Anschlussnehmer sind Gesamtschuldner bzw. gesamtschuldnerisch haftbar.
Der neue Grundstückseigentümer wurde vom vorherigen Grundstückseigentümer über die Meldepflicht informiert. Dem neuen Grundstückseigentümer ist bekannt, dass die Daten zum Zwecke der Erstellung der Verbrauchsabrechnung genutzt, elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Der neue Grundstückseigentümer ist mit der Übermittlung seiner personenbezogenen Daten einverstanden.