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Anschluss an die Wasserversorgung

Hier können Sie Ihren Antrag auf einen neuen Hausanschluss an die öffentliche Wasserversorgung stellen. Zur weiteren Bearbeitung sind die aufgeführten Anlagen im nachfolgendem Schritt hochzuladen.

Voraussetzungen

Die technischen Voraussetzungen müssen bestehen oder mit vertretbarem Aufwand herstellbar sein. In der Regel müssen Sie

  • Eigentümer oder Eigentümerin des anzuschließenden Grundstücks sein; Erbbauberechtigte oder Wohnungseigentümer stehen dem Eigentümer in der Regel gleich, und

  • das Grundstück muss in der Nähe zu einer betriebsbereiten öffentlichen Wasserversorgung gelegen sein.

Anhand Ihres Antrags prüfen wir, ob Ihr Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden kann oder ob eine Eigenversorgung durch Sie erforderlich ist.


Ausführungsbedingungen für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung

  • Der Wasserzähler muss an einem frostsicheren, gut zugänglichen Ort installiert werden. Er sollte leicht ablesbar, austauschbar und überprüfbar sein. Rund um den Wasserzähler muss ausreichend Platz für Bedienung und Wartung vorhanden sein.

  • Der Hausanschluss ist innerhalb eines Jahres herzustellen und in Betrieb zu nehmen.

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass während der Hausanschlussarbeiten freie Zugänglichkeit besteht. Vorhandene Rüstungen, Betonmischer, Bodenaushub oder ähnliche Hindernisse müssen aus der Hausanschluss-Trasse entfernt werden.

  • Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Bestandsvermessung durch einen Mitarbeiter des WBV Sude-Schaale.

  • Eine feste Überbauung der Trinkwasserhausanschlussleitung sowie das Pflanzen von Bäumen oder Büschen sind nicht erlaubt. Oberflächenbefestigungen sind zulässig.

  • Bei der Einführung der Versorgungsleitungen in den Hauswirtschaftsraum ist ein ausreichender Abstand zwischen den Leitungen gemäß DIN einzuhalten.

  • Wenn Ihr Installationsunternehmen nicht beim WBV zugelassen ist, muss vor Beginn der Arbeiten eine Ausnahmegenehmigung beim WBV beantragt werden. Hierfür ist eine Kopie der Zulassung des örtlichen Versorgungsunternehmens oder ein Nachweis einer gültigen TRWI-Schulung erforderlich.

  • Änderungen an dieser Anschlussgenehmigung sind beim WBV gesondert zu beantragen.


Handlungsgrundlagen

  • Allgemeine Versorgungsbedingungen mit Wasser (AVBWasserV)

  • Ergänzende Bestimmungen zur AVBWasserV

  • § 50 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

  • § 43 Landeswassergesetz M-V (LWaG M-V)

  • § 2 Kommunalverfassung M-V (KV M-V)

  • Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

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Was möchten Sie beauftragen?
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Benötigte Unterlagen hochladen

Für die Bearbeitung sind einige Dokumente und Unterlagen erforderlich. Bitte laden Sie diese zunächst hoch.

optional

Grundbuchauszug
Sollten Ihnen kein Grundbuchauszug vorliegen, können Sie alternativ Ihren Kaufvertrag oder die Auflassungsvormerkung hochladen.

Sie können eine einzelne Datei hochladen.

optional

Flurkartenausschnitt
aktueller Flurkartenausschnitt

Sie können eine einzelne Datei hochladen.

optional

Lageplan im Maßstab 1:500
Lageplan mit geplanter Rohrtrasse zum Gebäude im Maßstab 1:500

Sie können eine einzelne Datei hochladen.

optional

Lageplan im Maßstab 1:1000
Lageplan mit geplanter Rohrtrasse zum Gebäude im Maßstab 1:1000

Sie können eine einzelne Datei hochladen.

optional

Kellergrundriss

Sie können eine einzelne Datei hochladen.

optional

Grundriss Hausanschlussraum

Sie können eine einzelne Datei hochladen.

optional

Zählerschacht / Zählerschacht-Standort

Sie können eine einzelne Datei hochladen.

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Angaben zum Grundstück

Daten aus dem Grundbuch

Anschrift des Grundstücks / der Liegenschaft

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Eigentümer und Antragssteller

Eigentümer des Grundstücks bzw. der Liegenschaft

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Nutzung
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Hausinstallation, Kundenanlage

Die Installation wird erfolgen durch:

Leistung und Spitzendurchflussmenge

Angaben über die benötigte Leistung Ihres Trinkwasseranschlusses (mit dem Installateur abzustimmen) und Auftrag zur Herstellung einer Anschlussleitung und die Installation eines Wasserzählers als Spitzendurchflussmenge nach DIN 1988:

Für Mehrfamilienhäuser (mehr als 2 Einheiten), Gewerbebetriebe, landwirtschaftliche Gebäude und sonstige Anlagen ist mit diesem Auftrag die Berechnung der Spitzendurchflussmenge nach DIN 1988 einzureichen. Sofern vorhanden können Sie diese gleich nachstehend hochladen.

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Abwasserbeseitigung

Der Anschluss Trinkwasser ist an den Antrag Schmutzwasser nicht gebunden. Nutzen Sie hierfür bitte unser Antrag Schmutzwasser.

Abwasserbeseitigung ist:

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Kosten und Rechnungsanschrift

Sie Kostenersatzbescheid über die Herstellungskosten des Trinkwasseranschlusses.

Die Kosten für einen Hausanschluss von etwa 20 m Länge liegen erfahrungsgemäß bei rund 3.000,00 € netto. Abgerechnet wird nach dem tatsächlich erbrachten Aufwand.



Informationen zu den Anschlusskosten

  • Für die Herstellung des Hausanschlusses einschließlich der Bestandsvermessung erhebt der WBV einen Kostenersatz in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten.

  • Zusätzliche An- und Abfahrten, die durch fehlende Baufreiheit entstehen, werden gesondert berechnet und dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt.

  • Auch für die Einrichtung eines Bauwasseranschlusses wird ein Kostenersatz erhoben.

  • Eigenleistungen des Grundstückseigentümers im nicht öffentlichen Bereich werden mit 30 % der Rohrgrabenposition angerechnet. Dies gilt ausschließlich für die Herstellung des Rohrgrabens mit einer Tiefe von 1,20 m und einer Breite von 0,60 m.

  • Ein Anschlussbeitrag kann gemäß der gültigen Beitrags- und Gebührensatzung des WBV vom 27.10.2008 sowie den Änderungssatzungen erhoben werden, sofern für dieses Grundstück bisher kein Beitrag fällig wurde.

  • Für alle Posten erhalten Sie jeweils einen gesonderten Bescheid.

Rechnungsempfänger ist der Grundstückseigentümer.

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Bauwasser

Wenn Sie für die Bauzeit Bauwasser benötigen (bitte im Formular „Auftrag“ ankreuzen), richten wir den Anschluss zu Beginn der Bauarbeiten für Sie ein. Dafür wird die Hausanschlussleitung etwa 1,0 m auf Ihr Grundstück verlegt. Die Wasserentnahme erfolgt über ein von uns montiertes Entnahmeventil.

Den Termin stimmen Sie bitte spätestens bei Zusendung der Anschlussgenehmigung mindestens 8 Wochen im Voraus mit uns ab.

Der Bauwasseranschluss ist von Ihnen vor Beschädigungen und Frost zu schützen. Für Schäden haften Sie als Grundstückseigentümer/-in.
Die Weitergabe von Wasser an andere Grundstücke oder die Nutzung zu anderen Zwecken ist nicht erlaubt. Auch die Wasserentnahme aus Hydranten mit Standrohren ist untersagt.

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SEPA-Lastschriftmandat
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Prüfen und senden

Bitte prüfen Sie abschließend die Zusammenfassung Ihres Auftrages

Art des Auftrags

Voraussichtlicher Fertigstellungstermin
Invalid date

Eigentümer und Antragsteller

Eigentümer des Grundstücks/der Liegenschaft

Angaben zum Grundstück

Daten aus dem Grundbuch
Gemarkung:
Flur:
Flurstück(e):

Anschrift des Grundstücks / der Liegenschaft

Grundstücksgröße:
m2

Nutzung

Art der Nutzung

Details zur Nutzung

Hausinstallation, Kundenanlage

Die Erdarbeiten werden selbst ausgeführt
Nein

Der Wasseranschluss wird hergestellt durch
,

Kosten und Rechnungsanschrift

Rechnungsempfänger ist der Grundstückseigentümer.

Bauleistungen im Sinne des §2 UstG. Freistellungsbescheinigung ist vorhanden.
Nein

SEPA-Lastschriftmandat

Die Verbrauchskosten sollen nach Fertigstellung des Anschlusses zukünftig per SEPA-Lastschrift eingezogen werden
Nein

Die Kosten für die Herstellung des Anschlusses sollen per SEPA-Lastschrift eingezogen werden
Nein

Hinweise/Mitteilung

Mit dem Absenden dieses Formular bestätigen Sie Ihre Angaben sowie die Satzungen, die Technischen Anschlussbedingungen und die Datenschutzhinweise des Wasserbeschaffungsverband Sude-Schaale.

Wasserbeschaffungsverband Sude-Schaale
Dreilützower Chaussee 4
19243 Wittenburg

Telefon: 038852 - 6210
info@wbv-sude-schaale.de
www.wbv-sude-schaale.de

Abwasserzweckverband Sude-Schaale
Dreilützower Chaussee 4
19243 Wittenburg

Telefon: 038852 - 6210
info@azv-sude-schaale.de
www.azv-sude-schaale.de


Im Notfall

Im Falle einer Havarie erreichen Sie uns unter folgender Nummer: 0171 - 770 3126

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